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BVG21 – Was kommt im 2024 zur Abstimmung?
Das Parlament hat im März 2023 die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) verabschiedet. Sie zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten - und damit insbesondere von Frauen - zu verbessern. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Daher kommt es im 2024 zur Volksabstimmung. Wir zeigen auf, welche Auswirkungen die Re- form für Versicherte und Arbeitgeber hätte - sowohl in Bezug auf die Leistungen als auch die Kosten.
Fabian Thommen
CEO & Mitglied VR, Eidg. dipl. Pensions- kassenleiter
DR. WECHSLER & PARTNER Experten für berufliche Vorsorge AG
VeranstaltungsortGasthof Mühle Hauptstrasse 61 4147 Aesch |
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